Aufgrund der Wetterbedingungen und dem oft unzureichenden Lüften in Haus und Wohnung wird der Herbst als Schimmelzeit bezeichnet. Schimmel sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch Krankheiten hervorrufen. Darüber hinaus beeinträchtigt er nachhaltig Ihre Immobilie, was teure Renovierungsmaßnahmen erforderlich macht und den Immobilienwert sinken lässt. Wir geben Ihnen zehn Tipps gegen Schimmel in Haus und Wohnung.
1. Alle Wohnräume sollten 20 °C auf Dauer nicht unterschreiten. Das Badezimmer sollte 21 °C und das Schlafzimmer 16 °C aufweisen. Ist es kälter, hat der Schimmel einen idealen Nährboden.
2. Um die Entstehung von Feuchtigkeit zu reduzieren, schließen Sie Türen zwischen kalten und beheizten Räumen.
3. Stoßlüften ist eine effektive Maßnahme gegen den Schimmel. Lüften Sie zweimal am Tag für ein paar Minuten sorgfältig mit komplett geöffnetem Fenster.
4. Liegen die Außentemperaturen um die 0 °C, reicht ein tägliches Lüften von drei bis fünf Minuten. Ist es wärmer, sind zehn bis 15 Minuten ideal.
5. Sie lassen Wäsche in der Wohnung trocknen? Dann lüften Sie diesen Raum häufiger und lassen Sie ansonsten diese Zimmertür geschlossen, um eine Schimmelentstehung zu umgehen.
6. Stellen Sie weder Schränke noch Sofas dicht an die Außenwand, da sich dort sonst leicht Feuchtigkeit bildet.
7. Öffnen Sie nach dem warmen Duschen das Badezimmerfenster, um Kondenswasser entweichen zu lassen.
8. Heizen Sie im Herbst und Winter unbenutzte Zimmer leicht.
9. Überprüfen Sie die Luftfeuchtigkeit in den Räumen mit einem Hygrometer. Der Wert sollte zwischen 40 und 60 % liegen, um das Schimmelrisiko zu minimieren.
10. Reagieren Sie sofort mit Bekämpfungsmaßnahmen, wenn Sie Schimmel entdecken. Dies tut der Gesundheit und dem Geldbeutel gut, da sich die Sporen rasant aubreiten.
Sollten Sie den Verkauf der Immobilie planen, ist es ebenfalls ratsam, die Sporen sorgfältig zu beseitigen. Ein von Schimmel gezeichnetes Haus lässt sich deutlich schwerer und nur unter Wert verkaufen. Darüber hinaus stehen Sie in der rechtlichen Pflicht, Kaufinteressenten über den bestehenden Schimmel zu informieren. Sie dürfen ihn nicht einfach überstreichen. Würden Sie dies tun, läge ein arglistiges Verschweigen von Mängeln vor. Das kann zu Schadensersatzzahlungen und Kaufrückabwicklung führen.
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